Schulungen

Medizinprodukterecht

Praktische Umsetzung von Betreiberpflichten

Workshop für MPG-Beauftragte

In unserer Reihe der Praxisseminare zur Umsetzung der Betreiberpflichten gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV, laden wir zu unserem aktuellen Workshop für MPG-Beauftagte ein.
Die Veranstaltung richtet sich an Medizinproduktebeauftragte, verantwortliche Personen und sonstige Interessierte, im Rettungs- und Rückholdienst, wie auch im Krankentransportwesen.

Berufsanfänger werden mit den allgemeinen Begriffen vertraut gemacht. Fortgeschrittene sollen sichere und richtige Entscheidungen in ihrem Verantwortungsbereich treffen.

Sie haben weitere Fragen zum Inhalt dieser Schulung? Wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Anmeldungen sind telefonisch, per Fax oder über unser Kontaktformular möglich.

Elektrotechnisch unterwiesene Person in der Instandhaltung von medizinisch elektrischen Geräten (EuP)-MT

Die Arbeit an medizinisch elektrischen Geräten erfordert über das gerätespezifische Wissen hinaus ein großes Maß an elektronischem und mechanischem Grundwissen. Ein großer Anteil der medizintechnischen Mitarbeiter verfügen zwar über eine technische Ausbildung, jedoch nicht über das übergreifend notwendige Wissen in der Elektrotechnik, Mechanik und Medizin. Als besonders problematisch erweisen sich dabei aus sicherheitstechnischer Sicht mitunter Wissensdefizite in der Elektrotechnik. Durch einen fehlerhaften Umgang sind neben der eigenen Person, medizintechnische Sachwerte, Patienten und Dritte gefährdet.

Im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen an Medizingeräten zu ermitteln.
Die Ergebnisse dieser Ermittlungen sind natürlich auch mit den notwendigen, fachlichen Voraussetzungen an die Personen verbunden, die mit diesen Prüfaufgaben betraut werden sollen.

Sind Prüfungen an medizinisch technischen Geräten - entsprechend ihrer Art - nicht zwingend einem besonderen, befähigten Personenkreis vorbehalten, so können sie auch von sogenannten "unterwiesenen Personen" durchgeführt werden. Als Beispiel gilt hier die Durchführung elektrischer Sicherheitsprüfungen an sonstigen, medizinisch elektrischen Geräten.

Insbesondere für nicht elektrotechnisch ausgebildetes Personal nimmt die Unterweisungspflicht gemäß § 12 ArbSchG einen besonderen Stellenwert hinsichtlich der Gefahren des elektrischen Stromes ein.

Um dem sicherheitstechnischen Aspekt gerecht zu werden und die fachlichen Voraussetzungen zu schaffen, auch die Sicherheit eines elektrisch betriebenen Medizinproduktes zu beurteilen, haben wir für diesen Personenkreis ein spezielles Schulungskonzept entworfen.

Sie haben weitere Fragen zum Inhalt dieser Schulung? Wenden Sie sich gerne direkt an uns.

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