Unsere Leistungen
Im Medizinproduktegesetz in Verbindung mit der Medizinproduktebetreiberverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften sind für Medizinprodukte eine Reihe verschiedener Kontrollen vorgeschrieben. Betreiber medizinischer Einrichtungen sind verpflichtet ihre Geräte in funktionsfähigem Zustand zu halten indem verschiedene Prüfungen in unterschiedlichen Intervallen (STK, MTK, BetrSichV) einzuhalten sind.